KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) – Voraussetzungen und Förderung

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KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)

KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)

Ein Eigenheim ist nach wie vor der große Traum vieler Menschen in Deutschland. Damit sich dieser Traum einfacher verwirklichen lässt, können Sie eine staatliche Förderung für Ihren Immobilienkauf oder Hausbau in Anspruch nehmen. Das KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) ist dabei die Basisförderung. Doch welche Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen, und wie sehen die Vergünstigungen konkret aus?
Inhalt

 

Welche Kosten sind förderfähig?

Zu den förderfähigen Kosten gehören:

  • Kosten des Baugrundstücks (Kaufdatum längstens 6 Monate vor Beantragung der Förderung)
  • Material- und Arbeitskosten für den Hausbau
  • Baunebenkosten (Architekt, Grunderwerbsteuer, Makler, Notar und Bauberater)
  • Kosten für die Errichtung der Außenanlagen
  • Kaufpreis einer fertigen Immobilie
  • Instandsetzungs-, Umbau- und Modernisierungskosten
  • Kaufnebenkosten (Notar, Makler und Grunderwerbsteuer)
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Welche Voraussetzungen erfordert das KfW-Wohneigentumsprogramm?

Die Voraussetzungen für das KfW-Programm Nr. 124 sind bewusst gering gehalten. Trotzdem sollten Sie als potenzieller Immobilienbesitzer einige Aspekte bedenken:

  • Es werden nur natürliche Personen gefördert (juristische Personen wie Kapitalgesellschaften können diese Förderung nicht in Anspruch nehmen)
  • Die Förderung gilt nicht für Mietobjekte oder gewerbliche Immobilie
  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind ausgeschlossen
  • Umschuldungen bestehender Baudarlehen sind ebenfalls ausgeschlossen
  • Die Förderung ist nicht für Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben geeignet

Wie sehen die Konditionen im KfW-Wohneigentumsprogramm aus?

Bei einem erfolgreichen Förderantrag können Sie bis zu 100.000 Euro (ab 1. Oktober 2019) pro Vorhaben als vergünstigten Kredit erhalten. Der Kreditbetrag wird zu 100% ausgezahlt und lässt sich entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen auszahlen. Folgende Leistungsmerkmale sind darüber hinaus wichtig:

  • Abrufdauer von 12 Monaten (Verlängerung bis auf 36 Monate möglich)
  • 3 Monate bereitstellungsfreie Zeit (danach fallen Bereitstellungszinsen an)
  • Sondertilgungen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sind möglich
  • Besicherung über einen Grundbucheintrag
  • Zinsbindungen von 5 und 10 Jahren wählbar
  • Gesamtlaufzeiten zwischen 4 und 25 Jahren möglich
  • 1-3 tilgungsfreie Anlaufjahre (nur Zinszahlung während dieser Zeit)
  • Auf Wunsch auch endfälliges Darlehen möglich

Die aktuellen Zinskonditionen lassen sich hier einsehen.

FAQ zum KfW-Wohneigentumsprogramm

1. Können auch Angehörige im geförderten Wohnraum wohnen?

Grundsätzlich gilt die Förderung nur für selbstgenutzten Wohnraum. Es ist allerdings möglich, das KfW-Wohneigentumsprogramm auch für Bau- und Kaufvorhaben von Wohnraum zu nutzen, der Angehörigen unentgeltlich überlassen wird.

Wer beispielsweise seinen Dachboden ausbaut, um den erwachsenen Kindern eine Wohnung zu errichten, erhält trotzdem die Förderung. Auch eine altersgerechte Wohnung für die eigenen Eltern ist mit diesem Förderprogramm erlaubt.

2. Bis wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Es ist essenziell, dass der Förderantrag vor dem Beginn eines Immobilienvorhabens gestellt wird. Die KfW definiert den Beginn je nach Situation folgendermaßen:

Art des Vorhabens Offizieller Beginn
Hausbau Erster Spatenstich
Hauskauf Abschluss des notariellen Kaufvertrags
Zwangsversteigerung Zuschlagsdatum

Quelle: kfw.de

Vor diesen Maßnahmen sollten Sie als Antragsteller mindestens einen formlosen Antrag beim jeweiligen Finanzierungspartner eingereicht haben. Noch besser ist allerdings ein nachweisbares Finanzierungsgespräch mit einem Förderantrag.

Basisförderung mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm nutzen

Wenn Sie also in naher Zukunft den Bau oder Kauf einer Immobilie ins Auge fassen, ist das KfW-Wohneigentumsprogramm definitiv ein guter Anfang für die Nutzung staatlicher Förderungen. Die Voraussetzungen sind niedrig angesetzt, so dass fast jeder die entsprechenden Förderleistungen in Anspruch nehmen kann. Achten Sie bei Ihrem Vorhaben zudem auch auf Energieeffizienz, kann es sinnvoll sein, sich weitergehende Förderprogramme anzuschauen. Familien fahren zudem mit dem Baukindergeld sehr gut.

 

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