Wohnungsbauförderung in Hamburg

Wohneigentum in Hamburg ist sehr beliebt © pixabay

Wohneigentum in Hamburg ist sehr beliebt © pixabay

Wer an beliebte, norddeutsche Städte denkt, denkt meist unweigerlich an Hamburg. Und tatsächlich: Die Hansestadt eignet sich nicht nur super, um im Rahmen von Städtetrips erkundet zu werden. Mittlerweile leben hier auch mehr als 1,8 Millionen Menschen (Stand: 2020).

Diejenigen, die nicht zur Miete leben möchten, interessieren sich für ein Eigenheim. Je nach Wohnbezirk, kann der Kauf eines Objekts mitunter deutlich belasten. Dies zeigt sich vor allem in besonders noblen Wohngegenden, wie zum Beispiel Harvestehude. Ein Haus kostet hier nicht selten mehrere (!) Millionen.

Wie „praktisch“, dass es auch in der Hansestadt die Möglichkeit gibt, auf Wohnbauförderung zu setzen. Werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, ist es hier möglich, sich den Traum von eigenen Domizil ein wenig günstiger zu erfüllen.

Wer ist in Hamburg Ansprechpartner für Wohnbauförderung?

Wer sich in Hamburg für Wohnbauförderung in interessiert, hat in der Investitions- und Förderbank (IFB) den passenden Ansprechpartner gefunden. Diese kümmert sich unter anderem um die Förderung von Eigenheimen, um die Förderung rund um erneuerbare Wärme und um die Modernisierung von Mietwohnungen.

Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Förderprogramme ins Leben gerufen, die auch immer individueller an die Erwartungen der Käufer bzw. der Immobilienbesitzer angepasst wurden. Die folgenden Abschnitte zeigen auf, wie über die IFB in Hamburg gefördert werden kann und welche Optionen den Antragstellern – sofern alle Voraussetzungen erfüllt wurden – zur Verfügung stehen.

Förderungen rund um den Bau von Mietwohnungen

Die IFB fördert unter anderem den Bau von Mietwohnungen, die mit einer modernen Ausstattung versehen werden sollen. Die Förderungen charakterisieren sich unter anderem durch:

  • langfristige Darlehen, die auf vergleichsweise günstigen Zinsen basieren
  • laufenden Zuschüssen
  • eine Mietpreis- bzw. Belegungsbindung über einen Zeitraum von drei Jahrzehnten.

Als eine der Grundvoraussetzungen gilt, dass die betreffenden Mietwohnungen preisgünstig angeboten werden und zeitgemäß ausgestattet sein müssen. Sie sollen sich an Menschen mit einem niedrigen bzw. mittleren Einkommen richten. Angesprochen (als Mieter) werden vor allem Familien, Menschen mit Behinderungen und Menschen über 60 Jahre.

Die Förderungen sind in diesem Zusammenhang modular aufgebaut. Das bedeutet, dass – ergänzend zu einem verpflichtenden Grundmodul – verschiedene Zusatzmodule gewählt werden können. Genau das bietet den Käufern ein hohes Maß an Individualität.

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Förderungen rund um Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen

Wie in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Bayern oder in Hessen, ist es auch in Hamburg möglich, nicht nur Neubauten, sondern auch Modernisierungsmaßnahmen zu fördern. Eines der Hauptziele stellt es in diesem Zusammenhang dar, alte Gebäude energieeffizienter werden zu lassen. Wer aus einem alten Objekt ein Objekt „zaubert“, das nach den entsprechenden Maßnahmen den heutigen Standards entspricht, kann sich – sofern die entsprechenden Rahmenbedingungen eingehalten werden – über Zuschüsse von der IFB freuen.

Unter anderem können die folgenden Bereiche gefördert werden:

  1. Die Arbeiten, die im Rahmen einer Verbesserung der Ausstattung eines Objekts anfallen
  2. Energetische Maßnahmen
  3. Ausbauten im Bereich des Dachgeschosses
  4. Aufstockungen, in deren Zusammenhang mehr Platz für Wohnfläche geschaffen werden soll
  5. Barrierefreier Umbau
  6. Umbauten bzw. Neubauten von Aufzugsanlagen.

Die entsprechenden Förderungen basieren auf laufenden Zuschüssen in Höhe von 40 Prozent und erstrecken sich auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Als Grundlage für die Berechnung gilt das Maximum der förderfähigen Kosten für die Modernisierung. Bitte beachten: Innerhalb dieser zehn Jahre wird eine Belegungs- und Mietpreisbindung festgesetzt.

Weitere Vorgaben sind, dass…:

  • sich die Verbesserungen auf mehr als die Hälfte der Wohnungen beziehen müssen
  • auf die Dienstleistungen eines Energieberaters gesetzt werden muss
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung zugestimmt werden muss.

Zuschüsse werden zudem unter anderem für die Nutzung nachhaltiger Dämmstoffe, für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und für den Einsatz von Holz innerhalb der betreffenden Konstruktion gewährt. Im Zusammenhang mit Umbauten rund um mehr Barrierefreiheit und Aufstockungen im Dachbereich müssen selbstverständlich auch die Vorgaben der IFB beachtet werden. Auf den Seiten der Investitions- und Förderbank finden sich weitreichende Informationen zum Thema.

Förderungen rund um Wohnen im Bestand

Diejenigen, die Wohnungen aus dem Bestandsbereich Menschen zur Verfügung stellen, die sich mit „besonderen Schwierigkeiten“ auseinandersetzen müssen, kann auch von einer Förderung profitieren. Die Mieter könnten sich beispielsweise durch einen besonderen Integrationsbedarf auszeichnen.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb einmaliger Belegungsrechte können ein Zuschuss von 15.000 Euro gewährt werden. 25.000 Euro können mit Hinblick auf den Erwerb langfristiger Belegungsrechte eingeräumt werden. Selbstverständlich müssen die Wohnungen, die auf Basis dieser Förderungen vermietet werden, besonderen Kriterien entsprechen. Zudem wurde eine Maximalmiete festgelegt. Die Betreuung der betreffenden Wohnungssuchenden läuft meist über soziale Träger.

Förderungen rund um energetische Modernisierungen

Die Förderungen, die über die IFB in Hamburg angeboten werden, richten sich nicht nur an Wohnungs- und Hauseigentümer, sondern auch an Investoren, die beispielsweise auch Nicht-Wohngebäude nachhaltiger gestalten möchten.

Unter anderem wird hier beispielsweise der Einsatz von nachhaltigen Dämmstoffen unterstützt. Die Förderung kann sowohl auf Zuschüssen als auch auf Darlehen basieren.

Parallel dazu werden auch Modernisierungen rund um Mietwohnungen auf der Basis unterschiedlicher Pakete angeboten. Dabei unterscheidet die IFB zwischen:

  • der energetischen Modernisierung von Mietwohnungen
  • der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
  • der Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende.

Förderungen im Zusammenhang mit dem Bau von Nicht-Wohngebäuden

Die Förderungen, die im Zusammenhang mit dem Bau von Nicht-Wohngebäuden gewährt werden können, basieren entweder auf Darlehen oder auf Zuschüssen. Die besagten Zuschüsse beziehen sich unter anderem auf die Nutzung von Holz, das aus nachhaltiger Forstwirtschaft gewonnen wurde.

Weitere Förderungsoptionen beziehen sich beispielsweise auf den Bereich der erneuerbaren Wärme, die Förderung von Gründächern und die Refinanzierung von Umbauten. Hier lohnt es sich in jedem Fall, sich ein wenig genauer mit den entsprechenden Details auseinanderzusetzen. Mittlerweile gibt es immerhin viele Möglichkeiten, ein Gebäude (egal, ob bewohnt oder nicht) ein wenig umweltfreundlicher zu gestalten.

Investoren können daher gut beraten sein, auch ihre Firmengebäude diesbezüglich eingehend unter die Lupe zu nehmen und nach Optimierungspotenzial Ausschau zu halten.

Auch ein Ausbau der Sozialen Infrastruktur wird unterstützt

Die IFB unterstützt zu guter Letzt auch diejenigen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, beispielsweise auch die soziale Infrastruktur zu unterstützen. Unter anderem können auf diese Weise zum Beispiel Kultur- und Sportstätten noch attraktiver gestaltet werden.

Klassische Beispiele, in deren Zusammenhang auf Förderungen gesetzt werden kann, sind:

  • der Bau von Fahrradabstellanlagen
  • verschiedene Maßnahmen rund um Elektro Mobilität in der Stadt.

Was muss im Zusammenhang mit einer Förderung durch die IFB beachtet werden?

Für alle Förderungsarten gilt, dass es wichtig ist, ZUNÄCHST den Förderungsantrag zu stellen und DANN weiter vorzugehen. Bevor gebaut oder modernisiert wird, ist es daher wichtig, die Förderungszusage abzuwarten.

Wer Fragen rund um die Förderungsangebote der IFB hat, kann die Bank von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr erreichen. Je nach Förderung bzw. Projekt stehen andere Ansprechpartner zur Verfügung. Über die leicht nachvollziehbare Menüführung auf der Homepage der IFB findet sich schnell der Weg zum persönlichen oder telefonischen Gespräch.

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